Für pflegende Angehörige

Verhinderungs­pflege , Ihre Auszeit.

Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen einmal frei? Urlaub, einen Arzttermin, einen ruhigen Nachmittag? Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Jahr. Wir sind da, wenn Sie es nicht sein können.

Freie Kapazitätdiese Woche in Hamburg-Mitte
1.685 €pro Jahr (2026)
42 Tagemax. Dauer
PG 2 bis 5anspruchs­berechtigt
stunden­weiseoder am Stück

Überblick

Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung , und gleichzeitig eine der am seltensten genutzten. Viele Angehörige wissen nicht, dass ihnen dieser Anspruch zusteht. Wir klären auf, beantragen für Sie und übernehmen die Vertretung.

Was enthalten ist

  • Stunden­weise Vertretungab 1 Stunde bis zu 8 Stunden am Stück
  • Tage- und Wochenvertretungwenn Sie in Urlaub fahren oder selbst erkranken
  • Feste Bezugspersondieselbe vertraute Pflegekraft, wann immer möglich
  • Komplette GrundpflegeKörperpflege, Mahlzeiten, Medikamente
  • Begleitungzu Ärzten, Therapeuten, auf Spaziergängen
  • HauswirtschaftEinkauf, Kochen, Wäsche, Reinigung
  • Nachtwachenauf Wunsch auch im Nachtdienst
  • Antrags­servicewir übernehmen die Abrechnung mit der Kasse
Alle Leistungen sind anpassbar.

Sie brauchen nur einen Teil? Sie wollen etwas, das nicht oben steht? Wir hören zu und bauen gemeinsam Ihren Pflegeplan.

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz vergehen in der Regel 7 bis 14 Tage. Bei akuten Situationen , etwa nach einer Krankenhaus­entlassung , sind wir auch binnen 24 Stunden einsatzbereit.

Beratung

Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch, kostenfrei.

Planung

Wir planen die Vertretungszeit nach Ihren Wünschen.

Einsatz

Ihre Vertretung übernimmt die gewohnte Pflege.

Abrechnung

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Kosten & Abrechnung

Die Kosten hängen vom Umfang der Leistung, Ihrem Pflegegrad und der Kostenträger­zuordnung ab. Wir erstellen vor Beginn einen transparenten Kostenvoranschlag und rechnen direkt mit den Kassen ab.

Pflegekasse
1.685 €

Maximaler Jahresbetrag (2026). Bei Nicht-Ausschöpfung verfällt der Anspruch am Jahresende.

Kombination
806 €

Zusätzlich nutzbar durch Umwidmung aus der Kurzzeit­pflege , so stehen bis zu 2.491 € jährlich zur Verfügung.

→ Detaillierte Übersicht aller Leistungsbeträge finden Sie auf der Seite Kosten & Finanzierung.

Häufige Fragen

Muss ich sechs Monate gepflegt haben?

Seit 2024 nicht mehr zwingend. Für die klassische Verhinderungspflege reicht ein anerkannter Pflegegrad (ab 2). Wir prüfen Ihren Fall individuell.

Kann ich die Verhinderungspflege stundenweise nutzen?

Ja. Stundenweise (bis zu 8 h pro Tag) ist besonders beliebt, zum Beispiel für einen Friseurtermin, einen Kinobesuch oder einen Arztbesuch.

Was passiert mit nicht genutztem Geld?

Nicht verbrauchte Mittel verfallen zum 31.12. jeden Jahres. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch sinnvoll auszuschöpfen.

Passend dazu

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Ein Anruf, ein Hausbesuch, ein ehrliches Gespräch. Ohne Vertrag, ohne Druck, ohne versteckte Kosten.

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