Kosten & Finanzierung

Ehrliche Zahlen, keine Überraschungen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hier sehen Sie, was 2026 von den Kassen übernommen wird, und wovon Ihr Eigenanteil abhängt.

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0 €Beratungs­gespräch
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SGB XI/VDirekt­abrechnung
Beispiel­rechnung

Pflegegrad 3

3× wöchentlich Grundpflege

Ihren Eigenanteil ermitteln wir im persönlichen Beratungsgespräch, denn er hängt vom individuellen Pflegebedarf und den benötigten Leistungen ab.

Sachleistung (Kasse)1.497 €
Entlastungs­betrag131 €
Summe Kassenleistung1.628 €
Pflegegrade 2026

Was die Kasse monatlich übernimmt.

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab, Sie sehen davon in der Regel nichts.

PflegegradPflegegeld
Mon.
Sachleistung
Mon.
Entlastungs­betrag
Mon.
Gemeinsamer Jahres­betrag
Verhinderungs- und Kurzzeit­pflege
1——131 €—
2347 €796 €131 €3.539 €
3599 €1.497 €131 €3.539 €
4800 €1.859 €131 €3.539 €
5990 €2.299 €131 €3.539 €

Stand 2026 gemäß SGB XI. Seit 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad-Rechner

Was steht Ihnen zu?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad, wir zeigen, was Sie pro Monat von der Kasse bekommen.

Ihr Pflegegrad

Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MDK) in einem Hausbesuch ermittelt. Er richtet sich nach dem Grad der Selbständigkeit in 6 Lebensbereichen (Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltags, soziale Kontakte).

Sie sind noch nicht eingestuft? Kein Problem, wir helfen kostenfrei beim Antrag und begleiten den MDK-Termin. Mehr zur Pflege­beratung →

Ihr Gesamt­budget
1.628 €
pro Monat, wenn voll genutzt
Sachleistung1.497 €
Entlastungs­betrag131 €
Pflegegeld (statt Sach)599 €

Ihren Eigenanteil ermitteln wir im persönlichen Beratungsgespräch, denn er hängt vom individuellen Pflegebedarf und den benötigten Leistungen ab.

Beratungsgespräch anfragen →
Weitere Finanzierungs­quellen

Geld, das oft vergessen wird.

Wohnumfeld
4.180 €

je Umbau­maßnahme (z. B. barriere­freies Bad, Treppenlift-Zuschuss, Haltegriffe). § 40 Abs. 4 SGB XI.

Hilfsmittel
42 €

pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfsmittel (Einmal­handschuhe, Desinfektion, Bettschutz). § 40 Abs. 2.

Tagespflege
1.357 €

pro Monat bei Pflegegrad 3 zusätzlich zur ambulanten Pflege. § 41 SGB XI.

Häufige Fragen

Was Sie oft fragen.

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflege- bzw. Kranken­kasse ab. Wir haben Verträge mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit und AOK. Sie erhalten monatlich eine transparente Aufstellung der erbrachten Leistungen und der Abrechnung.

Was, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Dann sind Sie Selbst­zahler. Ohne Pflegegrad berechnen wir 40 € pro Stunde. Wir beraten Sie auch zum Antrag auf Pflegegrad, das ist kostenfrei.

Wie hoch ist der typische Eigenanteil?

Das hängt vom individuellen Pflegebedarf und den benötigten Leistungen ab. Den genauen Eigenanteil ermitteln wir im persönlichen Beratungsgespräch.

Zahlt die Sozialhilfe, wenn das Geld nicht reicht?

Ja. Die „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII greift, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beim zuständigen Sozialamt.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Pflege­aufwendungen sind als außer­gewöhnliche Belastungen absetzbar. Pflegende Angehörige können zudem einen Pflegepauschbetrag (bis 1.800 €) geltend machen.

Individuelles Angebot

Wir rechnen für Sie.

Jede Situation ist anders. Wir erstellen Ihnen einen konkreten Kostenvoranschlag, transparent, verbindlich, kostenfrei.

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