Kosten & Finanzierung

Ehrliche Zahlen, keine Überraschungen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hier sehen Sie, was 2026 von den Kassen übernommen wird , und was ein realistischer Eigenanteil ist.

Kostenvoranschlag anfordern Was zahlt die Kasse?
0 €Beratungs­gespräch
24 hbis Angebot
SGB XI/VDirekt­abrechnung
Beispiel­rechnung

Pflegegrad 3

3× wöchentlich Grundpflege

Ihr Eigenanteil
0 bis 180 €
pro Monat, je nach Umfang
Sachleistung (Kasse)1.497 €
Entlastungs­betrag131 €
Verhinderungs­pflege140 €
Summe Kassenleistung1.768 €
Pflegegrade 2026

Was die Kasse monatlich übernimmt.

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab , Sie sehen davon in der Regel nichts.

PflegegradPflegegeld
Mon.
Sachleistung
Mon.
Entlastungs­betrag
Mon.
Verhinderungs­pflege
Jahr
Kurzzeit­pflege
Jahr
1,,131 €,,
2347 €796 €131 €1.685 €1.854 €
3599 €1.497 €131 €1.685 €1.854 €
4800 €1.859 €131 €1.685 €1.854 €
5990 €2.299 €131 €1.685 €1.854 €

Stand 2026 gemäß SGB XI. Ab 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungs­budget von 3.539 € pro Jahr zusammengefasst.

Pflegegrad-Rechner

Was steht Ihnen zu?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad , wir zeigen, was Sie pro Monat von der Kasse bekommen.

Ihr Pflegegrad

Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MDK) in einem Hausbesuch ermittelt. Er richtet sich nach dem Grad der Selbständigkeit in 6 Lebensbereichen (Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltags, soziale Kontakte).

Sie sind noch nicht eingestuft? Kein Problem , wir helfen kostenfrei beim Antrag und begleiten den MDK-Termin. Mehr zur Pflege­beratung →

Ihr Gesamt­budget
1.628 €
pro Monat, wenn voll genutzt
Sachleistung1.497 €
Entlastungs­betrag131 €
Pflegegeld (statt Sach)599 €
Für Sie ca.0 bis 180 €
Weitere Finanzierungs­quellen

Geld, das oft vergessen wird.

Wohnumfeld
4.180 €

je Umbau­maßnahme (z. B. barriere­freies Bad, Treppenlift-Zuschuss, Haltegriffe). § 40 Abs. 4 SGB XI.

Hilfsmittel
42 €

pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflege­hilfsmittel (Einmal­handschuhe, Desinfektion, Bettschutz). § 40 Abs. 2.

Tagespflege
1.685 €

pro Monat bei Pflegegrad 3 zusätzlich zur ambulanten Pflege. § 41 SGB XI.

Häufige Fragen

Was Sie oft fragen.

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflege- bzw. Kranken­kasse ab. Sie erhalten monatlich eine transparente Aufstellung der erbrachten Leistungen und der Abrechnung.

Was, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Dann sind Sie Selbst­zahler. Unsere Stunden­sätze beginnen bei 32 €/h für Alltags­hilfe und bei 48 €/h für examinierte Pflege. Wir beraten Sie auch zum Antrag auf Pflegegrad , das ist kostenfrei.

Wie hoch ist der typische Eigenanteil?

Bei Pflegegrad 2 und normaler Nutzung meist 0 €. Bei höheren Pflegegraden und intensiver Versorgung zwischen 0 und 300 € monatlich. Bei 24-Stunden-Pflege entsprechend mehr.

Zahlt die Sozialhilfe, wenn das Geld nicht reicht?

Ja. Die „Hilfe zur Pflege" nach SGB XII greift, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung beim zuständigen Sozialamt.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Pflege­aufwendungen sind als außer­gewöhnliche Belastungen absetzbar. Pflegende Angehörige können zudem einen Pflegepauschbetrag (bis 1.800 €) geltend machen.

Individuelles Angebot

Wir rechnen für Sie.

Jede Situation ist anders. Wir erstellen Ihnen einen konkreten Kostenvoranschlag , transparent, verbindlich, kostenfrei.

Angebot anfordern 040 · 558 238 171
Anrufen Pflege anfragen