Medizinisch · SGB V

Behandlungspflege auf Rezept.

Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel, ärztlich verordnete Leistungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Durchgeführt ausschließlich von entsprechend qualifiziertem Personal.

Pflegekraft mit Handschuhen richtet eine Wochendosette mit Medikamenten am Holztisch
Wir nehmen neue Pflegekunden aufZentrale Wandsbek · ganz Hamburg
SGB VKranken­kasse
24 hRuf­bereitschaft
FachpersonalBehandlungspflege ausschließlich durch entsprechend qualifiziertes Personal

Überblick

Behandlungspflege umfasst alle Leistungen, die ärztlich verordnet sind und die aus medizinischen Gründen nicht von Ihnen selbst oder Angehörigen durchgeführt werden können. Grundlage ist eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes (Muster 12).

Was enthalten ist

  • MedikamentengabeRichten der Wochendosette, Verabreichung p.o./s.c./i.m.
  • InjektionenInsulin, Heparin, Schmerzmedikation nach Verordnung
  • Blutzucker- und Blutdruck­messunginkl. Dokumentation für den Arzt
  • Wundversorgungmoderne Wundtherapie, chronische und akute Wunden
  • Verbandswechselaseptische und septische Verbände
  • StomaversorgungTracheostoma, Urostoma, Ileostoma
  • KatheterpflegeBlasen­katheter, Port, PEG-Sonde
  • Kompressions­therapieAn- und Ablegen medizinischer Kompressions­strümpfe
Alle Leistungen sind anpassbar.

Sie brauchen nur einen Teil? Sie wollen etwas, das nicht oben steht? Wir hören zu und bauen gemeinsam Ihren Pflegeplan.

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz vergehen in der Regel 7 bis 14 Tage. Bei akuten Situationen, etwa nach einer Krankenhaus­entlassung, sind wir auch binnen 24 Stunden einsatzbereit.

Verordnung

Ihr Arzt stellt eine Verordnung (Muster 12) aus.

Einreichung

Wir übernehmen die Einreichung bei der Krankenkasse.

Start

Nach Genehmigung starten wir zeitnah mit der Versorgung.

Bericht

Regelmäßige Berichte an den verordnenden Arzt.

Kosten & Abrechnung

Die Kosten hängen vom Umfang der Leistung, Ihrem Pflegegrad und der Kostenträger­zuordnung ab. Wir erstellen vor Beginn einen transparenten Kostenvoranschlag und rechnen direkt mit den Kassen ab.

Wir haben Verträge mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit und AOK.

Krankenkasse
Kosten­übernahme

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Zuzahlung
10 € + 10 %

Gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, außer bei Befreiung.

→ Detaillierte Übersicht aller Leistungsbeträge finden Sie auf der Seite Kosten & Finanzierung.

Häufige Fragen

Wie schnell können Sie starten?

In dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden. Bei planbarer Versorgung (z. B. nach Klinikentlassung) meist ab dem nächsten Werktag.

Arbeiten Sie mit meinem Arzt zusammen?

Ja. Wir stimmen uns eng mit Ihrer Hausarztpraxis ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Rezeptbesorgung.

Auch bei Intensiv­pflegebedarf?

Intensivpflege und Beatmung bieten wir nicht an. Wir sagen Ihnen offen, wenn ein spezialisierter Dienst besser passt.

Passend dazu

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