Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel, ärztlich verordnete Leistungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Durchgeführt ausschließlich von entsprechend qualifiziertem Personal.
Behandlungspflege umfasst alle Leistungen, die ärztlich verordnet sind und die aus medizinischen Gründen nicht von Ihnen selbst oder Angehörigen durchgeführt werden können. Grundlage ist eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes (Muster 12).
Sie brauchen nur einen Teil? Sie wollen etwas, das nicht oben steht? Wir hören zu und bauen gemeinsam Ihren Pflegeplan.
Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz vergehen in der Regel 7 bis 14 Tage. Bei akuten Situationen, etwa nach einer Krankenhausentlassung, sind wir auch binnen 24 Stunden einsatzbereit.
Ihr Arzt stellt eine Verordnung (Muster 12) aus.
Wir übernehmen die Einreichung bei der Krankenkasse.
Nach Genehmigung starten wir zeitnah mit der Versorgung.
Regelmäßige Berichte an den verordnenden Arzt.
Die Kosten hängen vom Umfang der Leistung, Ihrem Pflegegrad und der Kostenträgerzuordnung ab. Wir erstellen vor Beginn einen transparenten Kostenvoranschlag und rechnen direkt mit den Kassen ab.
Wir haben Verträge mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit und AOK.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, außer bei Befreiung.
→ Detaillierte Übersicht aller Leistungsbeträge finden Sie auf der Seite Kosten & Finanzierung.
In dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden. Bei planbarer Versorgung (z. B. nach Klinikentlassung) meist ab dem nächsten Werktag.
Ja. Wir stimmen uns eng mit Ihrer Hausarztpraxis ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Rezeptbesorgung.
Intensivpflege und Beatmung bieten wir nicht an. Wir sagen Ihnen offen, wenn ein spezialisierter Dienst besser passt.
Ein Anruf, ein Hausbesuch, ein ehrliches Gespräch. Ohne Vertrag, ohne Druck, ohne versteckte Kosten.